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Modernisierungsgesetz in Diskussion. Welche Reformen 2026 auf Eigentümer zukommen.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll Investitionen in den Gebäudebestand planbarer machen
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll Investitionen in den Gebäudebestand planbarer machen

Die Energiepolitik im Gebäudesektor bleibt in Bewegung. Nach den intensiven Debatten um das Gebäudeenergiegesetz arbeitet die Bundesregierung nun an einem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Ziel ist es, die Regeln für energetische Sanierungen und Heizungsmodernisierungen neu zu ordnen und Investitionen in den Gebäudebestand einfacher planbar zu machen.

Erste Eckpunkte wurden Anfang 2026 vorgestellt, ein konkreter Gesetzentwurf wird im Laufe des Frühjahrs erwartet.

Zentrales Element der Reform ist eine mögliche Neuausrichtung der bisherigen Heizungsregeln. Die aktuell im Gebäudeenergiegesetz verankerte Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.Nach den bisher bekannten Eckpunkten soll diese starre Technikvorgabe künftig durch einen technologieoffeneren Ansatz ersetzt werden. Eigentümer könnten dann auch weiterhin Gas- oder Ölheizungen installieren, müssten jedoch schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Energieträger einsetzen. Vorgesehen ist beispielsweise, dass neue fossile Heizungen ab 2029 einen Anteil von mindestens zehn Prozent grüner Gase nutzen müssen, der in den folgenden Jahren weiter erhöht wird.

Mehr Flexibilität für Eigentümer und Bauherren.

Mit diesem Ansatz will die Politik nach eigenen Angaben mehr Flexibilität für Eigentümer und Bauherren schaffen. Die Entscheidung für eine Heiztechnologie soll stärker an den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort orientiert werden können – etwa an der vorhandenen Infrastruktur, der kommunalen Wärmeplanung oder den technischen Möglichkeiten eines Gebäudes. Gleichzeitig bleibt das übergeordnete Ziel bestehen: Der Gebäudesektor soll langfristig deutlich klimafreundlicher werden.

Förderung energetischer Maßnahmen.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Förderung energetischer Maßnahmen. Die staatliche Unterstützung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll nach den bisherigen Planungen weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Förderprogramme für den Heizungstausch – etwa beim Umstieg auf Wärmepumpen oder andere erneuerbare Heizsysteme – sollen daher zunächst bestehen bleiben und Planungssicherheit für Eigentümer schaffen.

Der Zeitplan für die Reform ist vergleichsweise ambitioniert. Der Gesetzentwurf soll im Frühjahr in den Bundestag eingebracht werden mit dem Ziel, das neue Gesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen. Damit würden die neuen Regeln rechtzeitig greifen, bevor weitere Vorgaben aus dem bestehenden Gebäudeenergiegesetz wirksam werden.

Schon jetzt wird deutlich, dass das geplante Gesetz politisch und fachlich intensiv diskutiert wird. Während Vertreter der Wohnungswirtschaft die stärkere Technologieoffenheit begrüßen, sehen Mieterverbände die Gefahr steigender Modernisierungskosten. Klar ist jedoch: Die energetische Modernisierung des Gebäudebestands bleibt eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre.

Für Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich weiter. Wer Modernisierungen plant, sollte daher die politischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen – denn die Entscheidungen, die 2026 getroffen werden, prägen die Investitionsbedingungen im Immobilienbereich für viele Jahre.